Hausverwaltung
Tätigkeiten:
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Einrichtung eines eigenen Treuhandkontos für die Wohnungseigentumsgemeinschaft ( d.h. jeder einzelne Wohnungseigentümer hat die Möglichkeit zur Einsicht der laufenden Ein- und Ausgaben über dieses Konto).
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Betreuung der Liegenschaft (Rücklagenabrechnung, Betriebs- und Heizkostenabrechnung).
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Mahnwesen für die Wohnungseigentümer, falls erforderlich das Einbringen eines Vorzugspfandrechtes (bei Nichtbezahlung der laufenden Betriebs-, Heiz- und Instandhaltungskosten eines Wohnungseigentümers).
- Wohnungseigentumshaus, verbunden mit Anlegerwohnungen:
Automatische Berücksichtigung der Vorsteuerbegünstigung, sohin Erstellung der laufenden Umsatzsteuervoranmeldung. D. h. für die WEG fallen keine weiteren Steuerberatungskosten an. -
Kalkulation der laufenden Betriebs-, Heiz- und Instandhaltungskosten:
Einholung von entsprechenden Anboten (mindestens 3) für die laufende Reinigung, Wartungsverträge (falls vorhanden für Lift, CO-Warnanlage in Tiefgaragen, elektrische Tiefgaragentore), Heizanlage, Brandschutzanlage, etc., um einen kostenoptimalen Betrieb zu gewährleisten. -
Korrespondenz und Überweisungen ans Finanzamt (Umsatzsteuervoranmeldungen, jährliche Umsatzsteuererklärungen etc.)
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Einhebung nach den gesetzlichen Bestimmungen vorgegebenen Instandhaltungsrücklage für zukünftige Investitionen (außerhalb der Gewährleistungsfrist) und Organisation von notwendiger Instandhaltung.
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Die angesparte Instandhaltungsrücklage wirdlaut Wohnungseigentumsgesetz fruchtbringend (d. h. zum höchst möglichen Zinssatz) angelegt, unter der Berücksichtigung, dass der angesparte Betrag jederzeit für anstehende Instandhaltungsmaßnahmen verfügbar sein muss.
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Einholung eines unabhängigen Schätzgutachtens hinsichtlich der ausreichenden Hausversicherung (keine Unter- oder Überversicherung).
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Meldung von laufenden Schäden an die Hausversicherung bzw. die Organisation deren Behebung (nach Rohrbrüchen, Sturm, Feuer, etc.).
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Kommunikation und Terminkoordination zwischen Bauträger und Wohnungseigentümer während der Gewährleistungsfrist, sofern es sich um Mängelbehebungen handelt.
Ein weiterer Schwerpunkt unserer Hausverwaltertätigkeit liegt in der Betreuung von Wohnungseigentumsliegenschaften, vor allem Neubauwohnanlagen, die direkt vom Bauträger an uns übergeben werden.
Erfahrungsgemäß liegt zum Zeitpunkt der Wohnungsübergabe kein gültiges Nutzwertgutachten vor, sohin müssen wir vorerst die Vorschreibungen und Abrechnungen nach dem Verhältnis der Nutzflächen vornehmen. Sobald ein gültiges Nutzwertgutachten vorliegt, erfolgt von uns automatisch eine korrekte Abrechnung nach endgültigen Nutzwerten.
Aufgrund der Anwendung der mittlerweile bekannten Immobilien-Software ITS ist die Betreuung aufgrund der neuesten Standards möglich, und sind wir daher im Stande, unsere Kunden auf dem letzen technischen als auch rechtlichen Standard zu betreuen.
Verwaltungshonorar:
€ 3,44 pro m²Wohnfläche pro Jahr zuzüglich 20 % USt – aufgerechnet auf die Nutzwerte laut Nutzwertgutachten, unabhängig vom jährlichen Verwaltungsaufwand (das heißt, keine Sonderkosten für Mehraufwand, für eine Neuaufnahme einer Wohnungseigentumsgemeinschaft, bei Bedarf zusätzlicher Hausversammlungen in der Anfangsphase, Sanierungsmaßnahmen für die Zukunft, zeitintensive Koordination und Kommunikation zwischen WEG und Bauträger während der Gewährleistungsfrist etc.)
Sonstige Leistungen für Wohnungseigentümer (Anleger) gegen gesonderte Verrechnung:
Pauschalhonorar für vermietete Eigentumswohnungen (Einzelverwaltung)
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€ 15, -- zuzüglich 20 % USt pro Monat (Führen eines eigenen Treuhandkontos, Mahnwesen des Mieters, Einhebung der Miet- und Betriebskosten, Mietvertragsverlängerung, Indexanpassung etc.)
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Als weiteren Service für den Eigentümer bemühen wir uns sofort bei Freiwerden ein Wohnung um einen Nachmieter.
Referenzen
Kontakt:
Huberta Bratusek: 03112/66 93-6
Bettina Kaufmann: 03112/ 66 93-5
E-Mail: rst.gmbh@trausner.at